Schul- & Hausordnung

HAUSORDNUNG der Landesberufsschule Baden

§ 43 SCHUG Die Berufsschule kann nur dann die ihr gestellte Aufgabe erfüllen, wenn die Berufsschüler/innen durch ihre Mitarbeit, ihre Einordnung in die Gemeinschaft Klasse und der Schule und durch ihr sonstiges Verhalten eine erfolgreiche Unterrichtsarbeit ermöglichen.

§ 44 SCHUG Die Zusammenarbeit und das Zusammenleben in einer Gemeinschaft können nur dann zufriedenstellend funktionieren, wenn alle Mitglieder der Gemeinschaft sich nach bestimmten Regeln verhalten, eine bestimmte festgelegte Ordnung einhalten. Aufgabe der Schul- und Hausordnung ist es, den Berufsschülern diese Regeln bekannt zu geben, nach denen sie sich in der Berufsschule verhalten müssen. Dabei ist die Schulordnung für alle niederösterreichischen Berufsschulen gleich (Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst), die Hausordnung hingegen regelt das Verhalten, das durch die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Berufsschule bestimmt wird.

In der Hausordnung sollen die Berufsschüler/innen nicht eine unnötige Einschränkung ihrer Freiheit sehen, sondern eine unvermeidbare Notwendigkeit, um das problemlose Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten. Je besser der Umgang untereinander gestaltet wird, desto angenehmer ist das Schulklima.

1. Diese Hausordnung berücksichtigt die besonderen Verhältnisse unserer Schule und soll die pädagogische Arbeit erleichtern. Sie gilt:
a. im Bereich der Liegenschaft dieser Schule
b. für den Unterricht außerhalb dieser Liegenschaft
c. für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SCHUG)

2. Diese Hausordnung ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBl. Nr. 402/1987) zu betrachten.

3. Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und können zur Anwendung von Erziehungsmitteln führen.

4. Das Schulgebäude wird um 7:00 Uhr geöffnet. Externe Berufsschüler/innen dürfen sich bis zur Klassenöffnung
(15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) im Erdgeschoss und im 1. Stock - Aula aufhalten.

5. Externen Berufsschüler/innen stehen Garderobenschränke zur Verfügung. Schlüssel werden vom Schulwart zur Verfügung gestellt und müssen zu Lehrgangsende wieder abgegeben werden.

6. Die Klassen dürfen nur mit Hausschuhen (keine Sport- oder Freizeitschuhe) betreten werden. Für den Werkstättenunterricht warten die Berufsschüler/innen in Berufskleidung vor der Lehrwerkstätte. Für den Unterricht in den EDV-Räumen, dem Fachzeichenraum und dem Labor, sowie in den Räumen für den leistungsdifferenzierten Unterricht erwarten die Berufsschüler/innen in geordneter Gruppierung den/die Lehrer/in.

7. Während der Mittagspause begeben sich die internen Berufsschüler/innen ins Schülerwohnhaus zum Mittagessen. Externe Berufsschüler/innen dürfen sich in der Mittagspause im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Stock aufhalten, sonst kann die Schule verlassen werden.

8. Nach Beendigung des Unterrichts haben die Berufsschüler/innen die Schulliegenschaft unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.

9. Um einen reibungslosen Schulbesuch zu ermöglichen gelten folgende Vereinbarungen:
a. Die Stunden- und Pauseneinteilung wird am ersten Schultag jedes Lehrganges bekannt gegeben.
b. Unterrichtsmittel und Einrichtung sind von allen sorgfältig zu behandeln.
c. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Berufsschüler bzw. der Berufsschülerin nicht mitgebracht werden. Derartige Dinge sind dem/der Lehrer/in auf Verlangen zu übergeben (§ 4 Abs. 4 der Schulordnung). Elektronische Geräte (z. B. Handy, MP 3, ...) müssen während des Unterrichtes abgeschaltet werden.
d. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen. Die Schulleitung übernimmt keine Haftung.
e. Schäden am Arbeitsplatz, in der Klasse, in der Werkstätte, im Turnsaal etc. sind zu melden. Bei grobfahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung haftet der Verursacher nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
f. Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichtes ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion erlaubt.
g. Während der Mittagspause werden die Klassen versperrt.
h. Nach Unterrichtsschluss sind die Ablagefächer der Schulbänke auszuräumen und die Sessel in die Tische einzuhängen. Bezüglich vergessener Hefte etc. kann beim Schulwart nachgefragt werden.
i. Flaschen vom Getränkeautomaten sowie Kaffeebecher dürfen nicht in die Klassen (Ausnahme:
Petflaschen), Werkstätten, EDV-Räume und in das Labor mitgenommen werden.
j. Der Klassenvorstand regelt die Aufgabenbereiche der Klassenordner, die Gestaltung der Klassenräume und alle den einzelnen Klassenverband betreffenden Angelegenheiten.
j. Kleidung: Die Berufsschüler/innen erscheinen zum Unterricht in korrekter und sauberer Kleidung. Schüler/innen dürfen während des Unterrichtes keine Kappen tragen.

10. Für den Unterricht Praktische Arbeit und Bewegung und Sport (Turnsaal darf nur mit Hallenturnschuhen mit weißer Sohle betreten werden) gelten jeweils Sonderregelungen, die durch die betreffenden Lehrer/innen festgelegt werden.

11. Die Pausen dienen zur Erholung. In den Pausen verhalten sich die Schüler so, dass ihre Sicherheit und die ihrer Mitschüler/innen sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet ist. Daraus ergibt sich im besonderen:
a. Eine saubere und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
b. Der Aufenthalt auf den Stiegen und beim Stiegengeländer ist nicht erlaubt. Einrichtungen, Unterrichtsmittel und sonstiges Inventar sind widmungsgemäß zu verwenden.
c. Gemäß der Novelle des Tabak- u. Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) gilt mit 1. Juli 2018 laut § 12 Abs. 1 Z 3 TNRSG im gesamten Schulbereich (Gebäude und Schulgelände) Rauchverbot. Bei Missachtung des Rauchverbotes handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und kann mit Geldstrafen bestraft werden.

12. Aus Sicherheitsgründen und um Zugluft zu vermeiden sind die Fenster während der Pausen geschlossen zu halten.

13. Die Berufsschüler/innen unterliegen der Berufsschulpflicht. Die Teilnahme am Unterricht kann durch Strafsanktionen (Geldstrafe) durch die Bezirksverwaltungsbehörde erzwungen werden.

Abwesenheit ist in der Direktion zu melden.

Gerechtfertigte Verhinderungsgründe:
a. Erkrankung des Schülers/der Schülerin
b. Gefahr der Übertragung von Erkrankungen der Angehörigen
c. Erkrankung der Eltern oder anderer Angehörigen, wenn sie der Hilfe des Schüles/der Schülerin bedürfen
d. Außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers/der Schülerin

14. Ist ein gerechtfertigter Verhinderungsgrund voraussehbar hat der Erziehungsberechtigte, der eigenberechtigte Berufsschüler/in oder der Lehrherr schriftlich um die Erlaubnis zum Fernbleiben anzusuchen. Bis zu einem Schultag ist die Schulleitung, darüber hinaus die Bildungsdirektion NÖ zuständig.

15. Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht oder zu einer Schulveranstaltung hat der/die Berufsschüler/in den Grund der Verspätung anzugeben und den Rechtfertigungsgrund nachzuweisen.

16. Für den gesamten Schulbereich gilt ein Verbot für Alkohol und illegale Drogen.

17. In den Pausen werden fallweise die Erzeugnisse aus den Bäcker- und Konditorenwerkstätten an den vorgesehenen Verkaufsständen angeboten.

18. Berufsschüler/innen, die von einzelnen Unterrichtsstunden befreit sind, halten sich in der Aula bei der Sitzgruppe auf oder werden in den Klassen beaufsichtigt. Das Verlassen des Gebäudes ist der Direktion zu melden. Erlass des LSR für NÖ vom 2. Mai 1983, Zl.: II-3011/4-1983.

19. Die Alarmpläne sind von allen zu beachten und dürfen weder beschädigt noch entfernt werden. Bei Missbrauch der Brandmelder und Feuerlöscher haftet der/die Verursacher/in nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

20. Da in einer Gemeinschaft nicht alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden kann, wird von allen am Schulleben Beteiligten auch ohne ausdrückliche Hinweise gemeinschaftsorientiertes und sinnvolles Verhalten innerhalb und auch außerhalb der Schule erwartet.

Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses der LBS Baden
Jänner 2019

Mag. Evelyne Platschka
Berufsschuldirektorin