Heimordnung

HEIMORDNUNG Schülerheim der LBS Baden
 

Unter dieser Nummer ist unser Erzieherteam erreichbar:

022 52 80 525 22

während der Nachtstunden:

0664 87 51 800

Die Telefonnummer der Verwaltung

022 52 80 525


  
A) Allgemeines

Das Schülerheim der Landesberufsschule Baden wird von der Wirtschaftskammer Niederösterreich verwaltet. Die Pädagogische Leitung obliegt Frau BD Mag. Evelyne Platschka, ihre Stellvertreterin ist Frau BDS Helga Tranker. Die Verwaltung obliegt Herrn Verwalter Walter Reischer. Die Betreuung der Schüler erfolgt durch die Erzieher. Die Erzieherdiensteinteilung ist bei der Rezeption ersichtlich.

Jeder Berufsschulpflichtige der LBS Baden hat das Recht, während des Lehrganges, zu dem er einberufen ist, im Heim zu wohnen, sofern er die folgenden Bedingungen erfüllt und nicht wegen krassen Fehlverhaltens aus dem Heim ausgeschlossen werden muss. Außerordentliche Schüler können nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen werden.

Voraussetzung für die Aufnahme ins Schülerheim ist der gleichzeitige Besuch der Landesberufsschule Baden und die Bezahlung des Internatskostenbeitrages.

Das Schülerheim und seine Einrichtung wurden unter Einsatz von großen Geldbeträgen geschaffen. Schonende Behandlung ist daher nicht nur eine selbstverständliche Pflicht, sondern kommt auch jedem Einzelnen zugute.

Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft des Schülerheimes hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Aufrichtigkeit und Rücksicht untereinander und gegenüber den Erziehern und dem Heimpersonal sind notwendig.

B) Verhalten im Schülerheim

1. Der Tagesablauf ist in der Anlage geregelt. Er wird den Heimbewohnern zu Lehrgangsbeginn bekanntgegeben und erläutert.

Im Interesse der Gesundheit aller ist darauf zu achten, dass die Körperpflege und Reinlichkeit den hygienischen Erfordernissen entsprechen. Im Schülerheim sind Hausschuhe mit weicher Sohle (keine Sport- oder Freizeitschuhe) zu tragen.

Die Mahlzeiten werden im Speisesaal eingenommen. Während der Einnahme soll jeder unnötige Lärm vermieden und bei Tisch auf Sauberkeit geachtet werden.

In der Zeit zwischen 19:00 und 20:00 Uhr ist in allen Räumen die für das Lernen notwendige Ruhe einzuhalten. Ab 20:00 Uhr besteht weiterhin die Möglichkeit des Lernens in den dafür speziell vorgesehenen Studierräumen.

Alle interessierten Schüler können, soweit dies organisatorisch möglich ist, an eventuellen Veranstaltungen teilnehmen. Diese werden den Schülern vom Pädagogischen Leiter oder einem beauftragten Erzieher zeitgerecht mitgeteilt.

Sämtliche Einrichtungen des Schülerheimes sowie Sportgeräte, Spiele, Bücher (Ausleihmöglichkeit bis Lehrgangsende) und sonstige dem Schüler gehörende Gegenstände zur Freizeitgestaltung, sind schonend zu behandeln. Das Heiminventar ist in den Zimmern zu belassen, für die es vorgesehen ist.

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher.

Gegenstände, die den Heimbetrieb stören (Feuerwerks-, Knallkörper, Waffen, Boxhandschuhe, Expander, Hanteln, Springmesser, Schlagriemen, DVDs mit Jugendverbot bzw. Altersbeschränkung etc.) oder die Sicherheit gefährden, dürfen von den Schülern nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Erzieher zu übergeben und werden beim Ausscheiden aus dem Schülerheim zurückgegeben, es sei denn, es handelt sich um sicherheitsgefährdende Gegenstände oder illegale Suchtmittel. Diese dürfen nur dem Erziehungsberechtigten oder Organen der Exekutive ausgefolgt werden.

8. Vorschriften (Verhalten der Schüler im Katastrophen- oder Brandfall) sind besonders zu beachten. Die Heimbewohner sind verpflichtet, Beobachtungen über Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, primär den diensthabenden Erziehern zu melden, damit sie entsprechende sicherheitsdienliche Maßnahmen setzen können. Bei Gefahr im Verzug ist das Notwendigste sofort zu veranlassen.

Größere Geldbeträge und Wertgegenstände (Gold) können in der Verwaltungskanzlei deponiert werden.

Jeder ist verpflichtet, Wertgegenstände unter Verschluss zu halten. Für nicht deponierte Geldbeträge und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Krankheitserscheinungen sind vom Betroffenen selbst, aber auch von den Mitschülern den diensthabenden Erziehern mitzuteilen. Die Erzieher veranlassen weitere Meldungen an die Direktion.

a) Schülerinnen bleiben in den Zimmern. Die Meldung erfolgt an die Direktion, diese verständigt Arzt, Klassenlehrer und die Verwaltung (Küche).

b) für Schüler, die zum Arzt gehen können, wird von der Direktion der Arzt (Wegbeschreibung) und der Zeitpunkt des Arztbesuches festgelegt (E-Card mitnehmen!).

Erleidet ein Schüler einen Unfall, so ist dies im eigenen Interesse umgehend dem diensthabenden Erzieher mitzuteilen, damit eventuelle Versicherungsansprüche gewahrt bleiben.

Im Übrigen wird genauso vorgegangen wie bei Krankheit.

Im Falle einer ernstlichen Erkrankung bzw. erheblichen Verletzung werden die Erziehungs- und Lehrberechtigten durch die Pädagogische Leitung verständigt.

Das Rauchen ist nur im Innenhof der Schule erlaubt. Zigarettenreste sind in die aufgestellten Gefäße zu werfen.

Der Genuss von alkoholischen Getränken ist v e r b o t e n.

Stark alkoholisierte Schüler werden aus Gründen ihrer persönlichen Sicherheit auf ihre Kosten in das Krankenhaus Baden eingeliefert. Von den Erziehern vorgefundene alkoholische Getränke werden Erziehungsberechtigten übergeben bzw. bis Lehrgangsende verwahrt.

Spiele jeder Art mit Geldeinsätzen sind ausnahmslos verboten.

Die Zimmerbewohner achten auf Ordnung und Reinhaltung ihrer Zimmer, sowie der gemeinsam
genutzten Räumlichkeiten des Schülerheims.

Das Abstellen von Autos und zweispurigen Kraftfahrzeugen ist auf den Parkplätzen der näheren Umgebung möglich, nicht am Parkplatz des Schülerheimes.

C) Verhalten außerhalb des Schülerheimes

Während des Ausganges ist von den Schülern durch ihr Verhalten das Ansehen der Schule, des Schülerheimes und auch das Ansehen des gesamten Berufsstandes der Bäcker, Konditoren, Zahntechniker und der Zahnärztlichen Fachassistenten zu wahren.

Volljährige Schüler haben auch während der Internatsstunden auf Eigenverantwortung und nach Absprache mit den Erziehern die Möglichkeit das Internat über Nacht zu verlassen. Minderjährige Schüler haben sich zeitgerecht in der Direktion abzumelden, sofern eine glaubhafte Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Am Wochenende und an schulfreien Tagen können die Schüler vom Schülerheim abreisen. Spätestens am Mittwoch vor dem Wochenende (Terminänderungen durch Feiertage möglich) müssen sich die im Schülerheim verbleibenden Schüler beim diensthabenden Erzieher verbindlich anmelden. Die Anreise hat am Sonntag oder schulfreien Tagen bis spätestens 21:00 Uhr zu erfolgen. Kann ein Schüler nicht rechtzeitig zurückkehren, so ist der Erzieher zu verständigen. Eine Anreise am darauffolgenden Montag früh (Schultag) ist ebenfalls möglich.

In der Zeit zwischen dem Verlassen und wieder Eintreffen im Schülerheim besteht keine Betreuung durch die Erzieher.

D) Erziehungsmittel

Im Bereich des Schülerheimes sind die Erziehungsmittel der Schulordnung (BGBI.Nr. 402/1987) analog anzuwenden. Es sind dies:

a) bei positivem Verhalten des Schülers

Ermutigung Anerkennung Lob Dank

b) bei einem Fehlverhalten des Schülers

Aufforderung Zurechtweisung Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung von versäumten Pflichten
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten
Verwarnung: Die Verwarnung wird im Dienstbuch eingetragen und die Erziehungsberechtigten bzw. der Lehrbetrieb werden vom pädagogischen Leiter verständigt. Ausschluss: Im Falle eines schwerwiegenden und krassen Fehlverhaltens und nach vorheriger Verwarnung, kann durch den Pädagogischen Leiter für einen Schüler der Ausschluss aus dem Schülerheim ausgesprochen werden. Der Ausschluss kann auch ohne vorangegangene Verwarnung erfolgen, wenn Gefahr für die eigene und/oder andere Personen besteht. Der Ausschluss erfolgt durch den Pädagogischen Leiter unter Beiziehung der beteiligten Erzieher und des Heimsprechers. Eine sofortige Verständigung der Erziehungs- und Lehrberechtigten hat zu erfolgen.

Die Erziehungsmittel gemäß D/2/b können vom Erzieher und vom Pädagogischen Leiter bzw. dessen Stellvertreter angewendet werden. Erziehungsmaßnahmen sollten möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten des Schülers stehen. Sie sollten dem Schüler verständlich sein und eine die Erziehung fördernde Wirkung haben.

E) Heimsprecher

Für das Schülerheim der Landeberufsschule Baden wird für jeden Lehrgang bei den Burschen und bei den Mädchen je ein Heimsprecher und Stellvertreter aus den Reihen der Zimmersprecher in der zweiten Lehrgangswoche gewählt.

Die Heimsprecher müssen zumindest einen Lehrgang im Schülerheim anwesend sein.

Die Rechte der Heimsprecher sind:

a) Anhörung und Information

b) Mitwirkung bei der Entlassung eines Schülers und bei Änderung der speziellen Heimordnung

c) Teilnahme an der Erzieherkonferenz in jenen Punkten, die die Interessen der Heimschüler betreffen

d) Vertretungsrecht in Schüler- und Heimangelegenheiten beim Pädagogischen Leiter und bei den Erziehern

e) Erstattung von Vorschlägen für das Geschehen im Schülerheim

f) Erstattung von Vorschlägen für die Freizeitgestaltung

g) Recht auf Beiziehung bei Disziplinarmaßnahmen.

Den Schülern werden die oben angeführten Regelungen zu Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.

Diese Heimordnung fasst die Regeln für das Leben im Schülerheim zusammen.

Wichtig für alle ist, dass durch Höflichkeit und Hilfsbereitschaft ein angenehmes Klima der Zusammenarbeit geschaffen wird.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Heimordnung gelten jeweils auch in der weiblichen Form.

BD Mag. Evelyne Platschka                                                                   e.h. Walter Reischer e.h.

Pädagogische Leitung des Schülerheimes                                               Verwaltung des Schülerheimes